Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Regenzauber UG (haftungsbeschränkt)
52538 Gangelt
Telefon: 02454 9840010
E-Mail: info@regenzauber.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dennis Buhle
Registergericht: Amtsgericht Geilenkirchen
Handelsregisternummer: HRB 28883
USt-IdNr.: DE455376466
Bankverbindung:
FRYST
IBAN: DE90310702060067057000
BIC: DEUTDEDDXXX
Rechtliche Hinweise
Die Gesellschaft ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach deutschem Recht.
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Dennis Buhle - Gebrannte Straße 22, 52538 Gangelt
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Verträge der Regenzauber UG mit ihren Kunden. Abweichende Bedingungen der Kunden finden nur Anwendung, wenn die Gesellschaft deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Entgegenstehenden AGB wird hiermit widersprochen.
1.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang gegenüber diesen Bedingungen.
1.3 Für Planungs- und Bauleistungen gelten ergänzend gesonderte Vertragsbedingungen, soweit diese von den vorliegenden AGB abweichen.
1.4 Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, eine feste Bindungsfrist ist ausdrücklich angegeben. Verbindlichkeit entsteht erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung. Ansprüche wegen nicht zustande gekommener Verträge sind ausgeschlossen.
2. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
2.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Gesellschaft über alle notwendigen Informationen zum Grundstück, zur baulichen Situation sowie zu möglichen Risiken (z. B. unterirdische Leitungen, Kabel) rechtzeitig verfügt.
2.2 Änderungen, die den Projektablauf beeinflussen können, sind der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.
2.3 Werden vom Kunden Vorleistungen, Materialien oder Geräte eingebracht, haftet die Gesellschaft nicht für deren Qualität oder Eignung. Gleiches gilt für den Baugrund.
3. Annahmeverzug
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verweigert die Abnahme geschuldeter Leistungen, bleibt die vereinbarte Vergütung dennoch fällig. Die Gesellschaft muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder anderweitig erzielten Ersatz anrechnen lassen. Die Nachweislast für ersparte Kosten liegt beim Kunden.
4. Vergütung und Zahlung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden erbrachte Leistungen regelmäßig abgerechnet. Vorschusszahlungen, insbesondere für Material- und Fremdkosten, können verlangt werden.
4.2 Rechnungen sind ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu begleichen. Skonti bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, Arbeiten einzustellen, bis ein Ausgleich erfolgt.
4.4 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Leistungshindernisse
5.1 Verzug tritt nur ein, wenn verbindliche Termine ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
5.2 Fälle höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Anordnungen) entbinden die Gesellschaft von der Leistungspflicht, soweit diese beeinträchtigt wird. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
5.4 Bei von der Gesellschaft verschuldetem Verzug gelten ergänzend die Haftungsregelungen nach Ziffer 6.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Die Frist beträgt in der Regel zwei Jahre.
6.2 Die Gesellschaft haftet nicht für Mängel, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen.
6.3 Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder Haltbarkeit wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
6.4 Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, jedoch begrenzt auf den vereinbarten Netto-Auftragswert.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme binnen 14 Tagen oder nutzt der Kunde das Werk, gilt dieses als abgenommen.
6.6 Bei berechtigten Mängeln hat die Gesellschaft zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erst nach dreimaligem Fehlschlag kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.
7. Datenschutz
Die Gesellschaft behandelt sämtliche Daten ihrer Kunden vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Gesellschaft.
8.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gesellschaft.
8.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
08.09.2025 in Gangelt
